ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Stand: Dezember 2025

§ 1 GELTUNGSBEREICH

(1) Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Leistungen der Olympos Manuel Stöckler & Christian Häusler GbR, Schloßsteige 16, 72516 Scheer (nachfolgend "Olympos" oder "Auftragnehmer") gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend "Kunde" oder "Auftraggeber").

(2) B2B-Geschäfte

Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbrauchergeschäfte im Sinne der §§ 13, 312 ff. BGB sind ausgeschlossen.

(3) Ausschluss Kunden-AGB

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Olympos stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn Olympos in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(4) Ergänzende Vereinbarungen

Individuelle vertragliche Vereinbarungen (z.B. Rahmenverträge, Projektverträge, Service Level Agreements) haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND & LEISTUNGEN

(1) Leistungsportfolio

Olympos bietet folgende Leistungen im Bereich KI-Automatisierung an:

(a) Service-Lösungen: Vermittlung, Einrichtung und Konfiguration von KI-gestützten Drittanbieter-Lösungen (z.B. Voice AI, Review-Automation, WhatsApp-Kundenservice) für den Kunden.

(b) Individuelle Lösungen: Entwicklung maßgeschneiderter KI-Automatisierungen und Workflows (z.B. mit Make, n8n, div. APIs).

(c) Service-Pakete (optional): Laufende Betreuung, Support, Wartung und Optimierung bestehender Lösungen.

(d) Beratung & Schulung: Workshops, Consulting und Team-Schulungen zu KI-Tools und Automatisierung.

(2) Leistungsbeschreibung

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem individuellen Projektvertrag. Olympos schuldet nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen.

(3) Leistungsänderungen

Olympos ist berechtigt, die Leistungen zu ändern oder anzupassen, sofern dies aus Gründen der Sicherheit, Funktionalität, Rechtslage oder aufgrund technischer Weiterentwicklungen erforderlich ist. Wesentliche Änderungen, die die Nutzbarkeit der Leistungen erheblich beeinträchtigen, werden dem Kunden mit einer Frist von 6 Wochen im Voraus angekündigt. In diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.

§ 3 VERTRAGSSCHLUSS

(1) Angebot

Angebote von Olympos sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Der Kunde gibt durch seine Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

(2) Annahme

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch Olympos (z.B. per E-Mail, Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung) zustande.

(3) Kein Widerrufsrecht

Als Unternehmer steht dem Kunden kein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu.

(4) Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 4 SERVICE-LÖSUNGEN

(1) Leistungsinhalt

Bei Service-Lösungen erbringt Olympos folgende Leistungen:

(a) Beratung & Auswahl: Analyse des Kundenbedarfs und Empfehlung geeigneter Drittanbieter-Lösungen.

(b) Vermittlung: Unterstützung bei der Auswahl und Kontaktaufnahme mit dem Drittanbieter.

(c) Einrichtung & Konfiguration: Setup und Konfiguration der Lösung beim Drittanbieter im Kundenauftrag.

(d) Schulung & Übergabe: Einweisung des Kunden in die Nutzung der Lösung.

(2) Kein SaaS-Anbieter

Olympos ist bei Service-Lösungen nicht selbst Software-Anbieter (SaaS-Provider). Die Software-Leistungen werden vollständig vom jeweiligen Drittanbieter erbracht.

(3) Vertragsverhältnis mit Drittanbieter

(a) Direkter Vertrag: Der Kunde schließt einen eigenständigen Vertrag mit dem Drittanbieter ab. Olympos ist nicht Vertragspartei dieses Verhältnisses.

(b) Zahlungsabwicklung: Der Kunde zahlt die Software-Kosten direkt an den Drittanbieter. Olympos erhält nur die vereinbarte Einrichtungsgebühr.

(c) Kundenkontrolle: Der Kunde erhält vollen Zugriff auf seinen Account beim Drittanbieter und behält die vollständige Kontrolle über diesen.

(4) Olympos-Leistung als Werkleistung

Die Einrichtungsleistung von Olympos ist als Werkvertrag gemäß §§ 631 ff. BGB zu qualifizieren. Geschuldeter Erfolg ist die funktionsfähige Einrichtung und Übergabe der konfigurierten Lösung.

(5) Abnahme

(a) Abnahmeverfahren: Nach Fertigstellung der Einrichtung prüft der Kunde die Lösung innerhalb von 14 Tagen auf Funktionsfähigkeit und etwaige Mängel.

(b) Fiktive Abnahme: Nutzt der Kunde die Lösung produktiv über einen Zeitraum von 14 Tagen ohne Mängelrüge, gilt die Abnahme als stillschweigend erteilt.

(c) Mängelrüge: Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb der 14-tägigen Prüfungsfrist, schriftlich zu rügen.

(6) Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für die Einrichtungsleistung beträgt 12 Monate ab Abnahme. Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf die von Olympos erbrachte Einrichtungsleistung, nicht auf die Software des Drittanbieters.

§ 5 INDIVIDUELLE LÖSUNGEN

(1) Leistungsinhalt

Bei individuellen Lösungen entwickelt Olympos maßgeschneiderte KI-Automatisierungen und Workflows nach den Anforderungen des Kunden. Dies umfasst insbesondere:

(a) Konzeption & Planung: Analyse der Anforderungen und Erstellung eines Lösungskonzepts.

(b) Entwicklung: Programmierung und Konfiguration der Workflows (z.B. Make, n8n, Custom APIs).

(c) Integration: Anbindung an bestehende Systeme des Kunden.

(d) Testing: Umfassende Tests vor Go-Live.

(e) Dokumentation: Erstellung einer technischen Dokumentation.

(f) Übergabe & Schulung: Einweisung des Kunden in die Nutzung und Wartung der Lösung.

(2) Werk- oder Dienstvertrag

(a) Werkvertrag (Standard): Wird ein konkreter, definierbarer Erfolg geschuldet (z.B. "funktionsfähiger Workflow zur Rechnungsverarbeitung"), liegt ein Werkvertrag gemäß §§ 631 ff. BGB vor.

(b) Dienstvertrag (bei fortlaufender Entwicklung): Wird eine fortlaufende Entwicklungstätigkeit ohne fest definierten Abschluss geschuldet, liegt ein Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB vor. Die Qualifizierung erfolgt im Einzelfall.

(3) Kundenkontrolle & Accounts

(a) Kunden-Accounts: Die entwickelten Lösungen laufen grundsätzlich über die Accounts des Kunden (z.B. Make, n8n, OpenAI). Der Kunde behält die vollständige Kontrolle.

(b) Voller Zugriff: Der Kunde erhält nach Übergabe vollen Zugriff auf alle Workflows, Konfigurationen und Dokumentationen.

(c) Unabhängigkeit: Der Kunde kann die Lösungen nach Übergabe eigenständig betreiben, warten und anpassen.

(4) Abnahme (bei Werkverträgen)

Es gelten die Abnahmeregelungen aus § 4 (5) entsprechend.

(5) Gewährleistung (bei Werkverträgen)

(a) Gewährleistungsfrist: 12 Monate ab Abnahme.

(b) Mängelausschluss: Gewährleistungsansprüche entfallen bei:

- Unsachgemäßer Nutzung oder Änderung durch den Kunden
- Fehlern in Drittanbieter-Software
- Nicht von Olympos zu vertretenden Umständen (z.B. fehlende Mitwirkung des Kunden)

(c) Nachbesserung: Olympos ist zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Erst nach erfolglosem zweiten Nachbesserungsversuch können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden.

§ 6 SERVICE-PAKETE

(1) Optionale Zusatzleistung

Service-Pakete sind optionale Zusatzleistungen, die der Kunde nach Abschluss einer Service-Lösung (§ 4) oder Individuellen Lösung (§ 5) buchen kann.

(2) Leistungsinhalt

Service-Pakete umfassen:

(a) Support: Schnelle Hilfe bei Problemen, Fragen und Störungen.

(b) Wartung: Regelmäßige Überprüfung, Updates und technische Instandhaltung.

(c) Optimierung: Proaktive Verbesserungen und Anpassungen der bestehenden Lösung.

(d) Monitoring: Überwachung der Lösung auf Funktionsfähigkeit und Performance.

(3) Preisgestaltung

(a) Individuell nach Aufwand: Die monatliche Service-Gebühr wird individuell nach Größe und Komplexität der Lösung vereinbart.

(b) Alternative Stundenabrechnung: Alternativ kann der Kunde Olympos bei Bedarf zu einem vereinbarten Stundensatz buchen (ohne monatliche Bindung).

(4) Vertragslaufzeit

(a) Erstbuchung: Service-Pakete sind monatlich kündbar (siehe § 9).

(b) Wiederbuchung nach Kündigung: Kündigt der Kunde das Service-Paket und bucht es zu einem späteren Zeitpunkt erneut, gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Wiederbuchung.

(c) Zweck: Diese Regelung verhindert missbräuchliche Kurzbuchungen (z.B. nur bei Problemen).

(5) Dienstvertrag

Service-Pakete stellen einen Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB dar. Olympos schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht einen bestimmten Erfolg.

§ 7 DRITTANBIETER & PARTNERLÖSUNGEN

(1) Nutzung von Drittanbietern

Olympos nutzt zur Leistungserbringung Drittanbieter und Partner-Lösungen, insbesondere:

(a) KI-Services (z.B. Anthropic, Mistral AI, Azure AI)

(b) Automatisierungs-Plattformen (z.B. Make, n8n, Zapier)

(c) Kommunikations-Tools: (z.B. Vapi, Twilio, Vonage)

(d) Cloud-Infrastruktur (z.B. Microsoft Azure, AWS, Google Cloud)

(2) Transparenz

Olympos informiert den Kunden vor Vertragsschluss, welche Drittanbieter eingesetzt werden. Die AGB der Drittanbieter sind vom Kunden selbst einzusehen. Auf Anfrage nennt Olympos die relevanten Links zu den Drittanbieter-AGBs.

(3) Vertragsverhältnis

(a) Service-Lösungen: Der Kunde schließt direkte Verträge mit den Drittanbietern ab (siehe § 4).

(b) Individuelle Lösungen: Der Kunde nutzt die Drittanbieter über seine eigenen Accounts und ist selbst Vertragspartner.

(c) Keine Bindung: Olympos tritt nicht als Reseller auf. Der Kunde zahlt Drittanbieter direkt.

(4) Sorgfältige Auswahl

Olympos wählt Drittanbieter nach bestem Wissen und Gewissen aus und berücksichtigt dabei:

(a) Technische Zuverlässigkeit und Performance

(b) Datenschutzniveau (DSGVO-Konformität)

(c) Sicherheitsstandards

(d) Wirtschaftliche Stabilität

(5) API-Kosten

(a) Kundenlast: API- und Nutzungskosten der Drittanbieter trägt grundsätzlich der Kunde direkt.

(b) Transparenz: Olympos informiert den Kunden vorab über zu erwartende Kosten.

(c) Keine Verantwortung: Olympos übernimmt keine Haftung für Kostenänderungen der Drittanbieter.

§ 8 PREISE & ZAHLUNG

(1) Preise

(a) Angebotspreis: Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot genannten Preise.

(b) Netto-Preise: Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(c) Drittanbieter-Kosten separat: Kosten für Drittanbieter-Software sind nicht in den Olympos-Preisen enthalten und werden vom Kunden separat direkt an den Drittanbieter entrichtet.

(2) Zahlungsmodalitäten

(a) Einrichtungsleistungen (Service- & Individuelle Lösungen):

- 50% Anzahlung bei Auftragserteilung
- 50% nach erfolgreicher Abnahme/Übergabe

(b) Service-Pakete:

- Monatliche Abrechnung im Voraus
- Fälligkeit: 5. Werktag des Monats
- Zahlung per SEPA-Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte

(c) Zahlungsfrist: Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

(3) Verzug

Bei Zahlungsverzug ist Olympos berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

(4) Aufrechnung & Zurückbehaltung

Der Kunde ist nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Olympos anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(5) Reisekosten

Bei Vor-Ort-Terminen außerhalb eines Umkreises von 50 km vom Olympos-Standort werden Reisekosten (Fahrtkosten, ggf. Übernachtung) gesondert in Rechnung gestellt.

(6) Preisanpassungen bei Service-Paketen

(a) Anpassungsberechtigung: Olympos ist berechtigt, die Preise für Service-Pakete anzupassen, wenn:

- Nachweisbare Kostensteigerungen eintreten (z.B. Personal, Infrastruktur, Steuern)
- Die Kostenelemente transparent dargelegt werden
- Eine Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen eingehalten wird

(b) Sonderkündigungsrecht: Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von 4 Wochen nach Ankündigung ausgeübt werden kann.

(c) Früheste Anpassung: Preisanpassungen können frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss oder der letzten Preisanpassung vorgenommen werden.

§ 9 LAUFZEIT & KÜNDIGUNG

(1) Einrichtungsleistungen (Service- & Individuelle Lösungen)

(a) Projektdauer: Die Laufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung.

(b) Vertragsende: Der Vertrag endet mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung und vollständiger Zahlung.

(2) Service-Pakete (Erstbuchung)

(a) Laufzeit: Monatlich, beginnend mit dem Buchungsdatum.

(b) Kündigung: Monatlich kündbar mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende.

(c) Form: Kündigung per E-Mail an info@olympos.ai oder schriftlich per Post.

(3) Service-Pakete (Wiederbuchung)

(a) Mindestlaufzeit: Bei Wiederbuchung nach vorheriger Kündigung gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Wiederbuchung.

(b) Kündigung nach Mindestlaufzeit: Nach Ablauf der 12-monatigen Mindestlaufzeit ist eine monatliche Kündigung mit 14 Tagen Frist zum Monatsende möglich.

(4) Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

(a) Schwerwiegender Verletzung vertraglicher Pflichten trotz Abmahnung

(b) Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 2 Monaten

(c) Insolvenz oder drohender Insolvenz einer Vertragspartei

(d) Schwerwiegender Datenschutzverstoß

(5) Datenherausgabe nach Vertragsende

(a) Herausgabe: Olympos übergibt dem Kunden nach Vertragsende unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen, alle vom Kunden bereitgestellten Daten und Arbeitsergebnisse in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (z.B. JSON, CSV).

(b) Löschung: Nach erfolgter Datenherausgabe löscht Olympos alle Kundendaten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

(c) Aufbewahrungspflichten: Daten, die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unterliegen (z.B. 6-10 Jahre nach AO/HGB für Rechnungen), werden erst nach Ablauf dieser Fristen gelöscht.

(6) Weiterbetrieb durch Kunde

(a) Nach Vertragsende: Der Kunde kann alle Lösungen (Service- & Individuelle Lösungen) eigenständig weiterbetreiben, da diese über seine eigenen Accounts laufen.

(b) Support entfällt: Nach Beendigung eines Service-Pakets entfällt der Olympos-Support. Der Kunde kann Olympos bei Bedarf auf Stundenbasis beauftragen.

§ 10 NUTZUNGSRECHTE

(1) Service-Lösungen

(a) Nutzungsrecht beim Drittanbieter: Der Kunde erhält Nutzungsrechte ausschließlich vom jeweiligen Drittanbieter gemäß dessen AGB/Lizenzvereinbarung.

(b) Olympos-Konfiguration: An den von Olympos erstellten Konfigurationen und Einstellungen erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertragsverhältnisses mit dem Drittanbieter.

(2) Individuelle Lösungen

(a) Nutzungsrecht beim Kunden: Der Kunde erhält an den speziell für ihn entwickelten Workflows und Automatisierungen ein einfaches, zeitlich unbegrenztes, nicht übertragbares Nutzungsrecht nach vollständiger Zahlung.

(b) Volle Kontrolle: Der Kunde hat vollen Zugriff auf alle Workflows, kann diese eigenständig nutzen, anpassen und warten.

(c) Keine ausschließlichen Rechte: Das Nutzungsrecht ist nicht ausschließlich. Olympos darf ähnliche Lösungen für andere Kunden entwickeln.

(3) Wiederverwendung generischer Komponenten

(a) Olympos-Recht: Olympos behält das Recht, generische Lösungsansätze, Methoden und Code-Bibliotheken aus individuellen Projekten für andere Kunden wiederzuverwenden.

(b) Keine kundenspezifischen Daten: Kundenspezifische Daten, Geschäftslogik und vertrauliche Informationen werden nicht wiederverwendet.

(4) Dokumentation

Der Kunde erhält an der technischen Dokumentation ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für den internen Gebrauch.

(5) Drittanbieter-Software

Für die vom Kunden genutzten Drittanbieter-Tools (Make, n8n, OpenAI etc.) gelten ausschließlich die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters.

§ 11 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

(1) Allgemeine Mitwirkung

Der Kunde ist verpflichtet, Olympos bei der Leistungserbringung in angemessenem Umfang zu unterstützen, insbesondere:

(a) Bereitstellung erforderlicher Informationen, Zugangsdaten und Unterlagen

(b) Benennung von Ansprechpartnern mit Entscheidungsbefugnis

(c) Zeitnahe Freigaben und Abnahmen

(d) Rechtzeitige Rückmeldung auf Anfragen

(2) Zugangsdaten & Accounts

(a) Bereitstellung: Der Kunde stellt Olympos die erforderlichen Zugangsdaten zu seinen Systemen, Accounts und Drittanbieter-Plattformen zur Verfügung.

(b) Sicherheit: Der Kunde ist für die Sicherheit seiner Zugangsdaten verantwortlich und muss diese nach aktuellen Sicherheitsstandards verwalten.

(c) Haftung: Olympos haftet nicht für Schäden, die durch unsichere oder kompromittierte Zugangsdaten des Kunden entstehen.

(3) Drittanbieter-Accounts

(a) Vertragsabschluss: Der Kunde schließt erforderliche Verträge mit Drittanbietern rechtzeitig ab.

(b) Kosten: Der Kunde trägt alle Kosten für Drittanbieter-Dienste.

(c) Verfügbarkeit: Der Kunde stellt sicher, dass Drittanbieter-Accounts aktiv und zugänglich sind.

(4) Datenschutz-Verantwortung

(a) Rechtsgrundlage: Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung durch die eingesetzten Lösungen.

(b) Einwilligungen: Erforderliche Einwilligungen (z.B. bei Voice AI für Sprachdaten) holt der Kunde bei seinen Endnutzern ein.

(c) Betroffenenrechte: Der Kunde bearbeitet Anfragen betroffener Personen (Auskunft, Löschung etc.).

(d) Transparenz: Der Kunde informiert seine Endnutzer über den KI-Einsatz (z.B. "Dieser Anruf wird von einer KI beantwortet").

(5) Prüfung & Abnahme

Bei Werkleistungen (§ 4, § 5) ist der Kunde verpflichtet, die erbrachte Leistung innerhalb der vereinbarten Frist (14 Tage) zu prüfen und abzunehmen oder begründete Mängel zu rügen.

(6) Verzögerung durch fehlende Mitwirkung

(a) Leistungsbefreiung: Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Olympos von der Leistungspflicht befreit, bis die Mitwirkung erfolgt.

(b) Fristverlängerung: Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Verzögerung.

(c) Mehrkosten: Entstehen durch verzögerte Mitwirkung Mehrkosten, trägt diese der Kunde.

§ 12 VERFÜGBARKEIT & SUPPORT

(1) Service-Lösungen (Drittanbieter-Software)

(a) Keine Verfügbarkeitsgarantie: Olympos gibt keine Garantie für die Verfügbarkeit der Drittanbieter-Software, da diese nicht von Olympos betrieben wird.

(b) Drittanbieter-SLAs: Es gelten die Service Level Agreements (SLAs) des jeweiligen Drittanbieters.

(c) Information bei Ausfällen: Bei bekannt werden größerer Ausfälle informiert Olympos den Kunden und unterstützt bei der Fehlerbehebung.

(2) Individuelle Lösungen

(a) Keine Garantie: Auch für individuelle Lösungen gibt Olympos keine Verfügbarkeitsgarantie ab, da diese vom Kunden selbst betrieben werden.

(b) Best Practices: Olympos entwickelt nach Best Practices, um eine hohe Stabilität zu gewährleisten.

(3) Support bei Service-Paketen

(a) Angestrebte Reaktionszeiten (Zielvorgaben, keine Garantie):

- Kritisch (System komplett ausgefallen): 24 Stunden Reaktion angestrebt, 48 Stunden Behebung angestrebt
- Hoch (Eingeschränkte Funktionalität): 48 Stunden Reaktion angestrebt, 5 Werktage Behebung angestrebt
- Normal (Fragen, Optimierungen): 5 Werktage Reaktion angestrebt. Diese Zeiten sind Zielvorgaben
und stellen keine rechtsverbindlichen Garantien dar. Bei höherer Gewalt (§ 12(4)) oder Drittanbieter-Ausfällen (§ 14(2)) gelten diese Fristen nicht.

(4) Ausschluss bei höherer Gewalt

Olympos haftet nicht für Ausfälle oder Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Stromausfälle, Cyberangriffe, behördliche Anordnungen).

(5) Geplante Wartung

Olympos kann geplante Wartungsarbeiten an eigenen Systemen durchführen (sofern vorhanden). Diese werden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt und soweit möglich außerhalb der Geschäftszeiten durchgeführt.

§ 13 GEWÄHRLEISTUNG

(1) Werkleistungen (Service- & Individuelle Lösungen)

(a) Gewährleistungsfrist: 12 Monate ab Abnahme (§ 4 (5), § 5 (4)).

(b) Mängelansprüche: Der Kunde hat bei Mängeln zunächst nur Anspruch auf Nachbesserung.

(c) Nachbesserung: Olympos ist berechtigt, zwei Nachbesserungsversuche durchzuführen.

(d) Weitere Rechte: Erst nach erfolglosem zweiten Nachbesserungsversuch kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten (bei erheblichen Mängeln).

(2) Mängelausschluss

Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei:

(a) Unsachgemäßer Nutzung, Änderung oder Wartung durch den Kunden oder Dritte

(b) Fehlern in Drittanbieter-Software oder -Diensten

(c) Fehlender oder unzureichender Mitwirkung des Kunden

(d) Normaler Verschleiß oder Abnutzung

(e) Höherer Gewalt

(3) Dienstleistungen (Service-Pakete)

(a) Keine Gewährleistung: Für Service-Pakete als Dienstleistungen gelten keine Gewährleistungsrechte im Sinne des Werkvertragsrechts.

(b) Sorgfaltspflicht: Olympos schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik.

(4) Verjährung

Gewährleistungsansprüche verjähren 12 Monate ab Abnahme, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen (z.B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit).

§ 14 HAFTUNG

(1) Haftung für eigene Leistungen

(a) Unbeschränkt: Olympos haftet unbeschränkt bei:

- Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- Arglistigem Verschweigen von Mängeln
- Übernahme einer Garantie
- Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz

(b) Beschränkt: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Olympos nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftungshöhe ist wie folgt begrenzt:

- Service-Pakete (laufend, monatlich): Höchstens 3 Monatsgebühren
- Einrichtungsleistungen (Service-Lösungen): Höchstens die gezahlte Einrichtungsgebühr
- Custom-Entwicklungen (Individuelle Lösungen): Höchstens 50% des vereinbarten Projektpreises
- In allen Fällen maximal 10.000 EUR pro Schadensfall

Bei mehreren Schadensfällen aus demselben Vertragsverhältnis innerhalb eines Kalenderjahres gilt die Obergrenze von 10.000 EUR insgesamt.

(c) Ausgeschlossen: Für sonstige leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist die Haftung ausgeschlossen.

(2) Haftung für Drittanbieter

(a) Grundsatz: Olympos haftet nicht für:

- Verfügbarkeit, Funktionalität oder Fehler von Drittanbieter-Software
- Kostenänderungen oder -steigerungen bei Drittanbietern
- Vertragsbruch durch Drittanbieter
- Datenverluste beim Drittanbieter

(b) Ausnahmen - Olympos haftet bei:

- Fahrlässiger Fehlauswahl des Drittanbieters (z.B. bekanntermaßen unseriöser Anbieter)
- Fehlerhafter Integration (technische Fehler bei der Anbindung)
- Unterlassener Risikoaufklärung (bekannte Risiken nicht kommuniziert)

(c) Informationspflicht: Olympos informiert den Kunden unverzüglich über bekannt gewordene größere Ausfälle oder Probleme bei Drittanbietern.

(d) Minderung bei längerem Ausfall: Bei Ausfall eines Drittanbieters von mehr als 7 aufeinanderfolgenden Tagen, der die Nutzung der Lösung unmöglich macht, kann der Kunde bei laufenden Service-Paketen eine Minderung von 10% der monatlichen Gebühr geltend machen.

(3) Datenverlust

(a) Kundensicherung: Der Kunde ist selbst für regelmäßige Backups seiner Daten verantwortlich.

(b) Olympos-Haftung: Olympos haftet für Datenverlust nur im Rahmen von Abs. (1), und nur soweit der Datenverlust nicht durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden vermeidbar gewesen wäre.

(4) Mitverantwortung des Kunden

(a) Mitwirkung: Olympos haftet nicht für Schäden, die durch Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden (§ 11) entstehen.

(b) Prüfung: Der Kunde ist verpflichtet, Leistungen unverzüglich auf Mängel zu prüfen und diese zu rügen.

(5) Höchstbetrag

Die Gesamthaftung von Olympos für Schäden aus einem Vertragsverhältnis ist – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – begrenzt auf die im Jahr vor Schadenseintritt vom Kunden gezahlte Vergütung, maximal jedoch 10.000 EUR.

(6) Haftung für Dritte

Olympos haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Dritten, die der Kunde selbst beauftragt hat (z.B. eigene Entwickler, externe Berater).

§ 15 DATENSCHUTZ & AUFTRAGSVERARBEITUNG

(1) Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der DSGVO. Details sind in der Datenschutzerklärung von Olympos unter www.olympos.ai/datenschutz einsehbar.

(2) Auftragsverarbeitung (AVV)

(a) Projektabhängig: Ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich ist, wird im Einzelfall geprüft.

(b) AVV-Pflicht besteht bei:

- Custom-Entwicklungen, bei denen Olympos Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden hat
- Service-Paketen, bei denen Olympos personenbezogene Daten zur Wartung/Support verarbeitet

(c) Kein AVV bei reiner Vermittlung: Bei Service-Lösungen, bei denen Olympos nur vermittelt und einrichtet, aber keine laufende Datenverarbeitung vornimmt, ist in der Regel kein AVV erforderlich. Der Kunde schließt den AVV direkt mit dem Drittanbieter ab.

(d) AVV-Bereitstellung: Sollte ein AVV erforderlich sein, stellt Olympos diesen dem Kunden unverzüglich, spätestens vor Beginn der Datenverarbeitung zur Verfügung. Eine Muster-AVV-Vorlage (Art. 28 DSGVO-konform) steht unter folgendem Link zur Verfügung. Die Kosten für den AVV sind in den vereinbarten Leistungspreisen enthalten.

(3) Inhalt des AVV (falls erforderlich)

Der AVV regelt gemäß Art. 28 DSGVO insbesondere:

(a) Gegenstand, Art, Zweck und Dauer der Verarbeitung

(b) Art der personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen

(c) Pflichten und Rechte des Kunden (Verantwortlicher)

(d) Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz der Daten

(e) Unterauftragsverarbeiter: Liste der eingesetzten Subdienstleister (z.B. OpenAI, Make, n8n, Cloud-Provider)

(f) Unterstützung bei Betroffenenrechten (Auskunft, Löschung, Berichtigung)

(g) Löschpflichten nach Auftragsende

(h) Audit-Rechte des Kunden

(i) Meldepflicht bei Datenpannen (unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden)

(4) Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) bei Voice AI

(a) Verantwortlichkeit: Der Kunde ist als Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO primär für die Durchführung der DSFA gemäß Art. 35 DSGVO verantwortlich.

(b) Olympos-Unterstützung: Olympos unterstützt den Kunden durch:

- Bereitstellung einer vorbereiteten DSFA-Vorlage speziell für Voice AI
- Technische Risikobewertung der eingesetzten Systeme
- Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs)
- Informationen zu den verwendeten Drittanbietern und deren Datenschutzniveau

(c) Kunde-Verantwortung: Der Kunde prüft die DSFA-Vorlage von Olympos und passt sie an seinen spezifischen Anwendungsfall an. Bei Abweichungen oder zusätzlichen Risiken führt der Kunde eine eigene oder erweiterte DSFA durch.

(d) Dokumentation: Die finale DSFA verbleibt beim Kunden und muss auf Anforderung der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden können.

(5) Internationale Datenübermittlungen

(a) Drittländer: Einige Drittanbieter (z.B. OpenAI) haben Sitz in den USA oder anderen Drittländern außerhalb der EU/EWR.

(b) Rechtsgrundlage:

- EU-US Data Privacy Framework (DPF) für zertifizierte US-Anbieter
- Standardvertragsklauseln (SCCs) der EU-Kommission
- Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission

(c) Information: Olympos informiert den Kunden über internationale Datenübermittlungen und deren Rechtsgrundlagen.

(6) Datensicherheit

Olympos setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) um, insbesondere:

(a) Verschlüsselung (TLS/SSL, AES-256)

(b) Zugriffskontrollen und Authentifizierung

(c) Regelmäßige Sicherheitsupdates

(d) Logging und Monitoring

(e) Backups (bei von Olympos betriebenen Systemen)

(7) Speicherdauer

Olympos speichert personenbezogene Daten nur so lange wie:

(a) Zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich

(b) Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen (6-10 Jahre nach AO/HGB für Rechnungen, Verträge)

(c) Berechtigte Geschäftsinteressen bestehen (z.B. Rechtsverfolgung)

Nach Ablauf der Speicherdauer werden die Daten gelöscht (siehe auch § 9 (5)).

(8) Betroffenenrechte

Betroffene Personen können folgende Rechte geltend machen:

(a) Auskunft (Art. 15 DSGVO)

(b) Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

(c) Löschung (Art. 17 DSGVO)

(d) Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

(e) Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

(f) Widerspruch (Art. 21 DSGVO)

(g) Beschwerde bei Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)

Anfragen sind zu richten an: support@olympos.ai

§ 16 EU-KI-VERORDNUNG (AI ACT)

(1) Anwendbarkeit

Die EU-Verordnung 2024/1689 über Künstliche Intelligenz ("AI Act") ist seit dem 2. Februar 2025 teilweise in Kraft und ab dem 2. August 2026 vollständig anwendbar. Olympos beachtet die Anforderungen des AI Acts bei der Entwicklung und Bereitstellung von KI-Systemen.

(2) Verbotene KI-Praktiken

Olympos entwickelt und betreibt keine KI-Systeme, die gemäß Art. 5 AI Act verboten sind, insbesondere:

(a) Manipulation: Keine unterschwellige Beeinflussung oder Täuschung von Personen

(b) Social Scoring: Keine Bewertung oder Klassifizierung von Personen aufgrund ihres Sozialverhaltens

(c) Biometrische Echtzeit-Identifikation im öffentlichen Raum (außer in gesetzlich erlaubten Ausnahmefällen)

(3) Transparenzpflichten

Olympos informiert den Kunden transparent über:

(a) Funktionsweise der eingesetzten KI-Systeme

(b) Grenzen und Einschränkungen der KI

(c) Risiken (z.B. Halluzinationen, Bias, Fehlerquoten)

(d) Datenquellen und Trainingsdaten (soweit bekannt/relevant)

(4) AI Literacy (KI-Kompetenz)

Olympos stellt sicher, dass:

(a) Mitarbeiter in KI-Themen geschult sind

(b) Dokumentationen und Schulungen auch dem Kunden zur Verfügung stehen

(c) Der Kunde in der Lage ist, die KI verantwortungsvoll einzusetzen

(5) Dokumentationspflichten

Für von Olympos entwickelte KI-Systeme wird eine technische Dokumentation erstellt, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird. Diese umfasst:

(a) Beschreibung des KI-Systems und seiner Funktionsweise

(b) Verwendete Algorithmen und Modelle (z.B. GPT-5, Claude)

(c) Datenquellen (soweit relevant)

(d) Risikobewertung

(e) Maßnahmen zur Risikominimierung

(6) Hochrisiko-KI-Systeme

(a) Definition: KI-Lösungen gelten als Hochrisiko-KI gemäß Art. 6 und Anhang III AI Act, wenn sie eingesetzt werden für:

- Biometrische Identifikation oder Authentifizierung von Personen (z.B. Voice AI zur Echtzeit-Identifikation)
- Kritische Infrastrukturen (Energie, Verkehr, Wasser)
- Personalwesen (Bewerberauswahl, Mitarbeiter-Monitoring)
- Kreditwürdigkeitsprüfung oder Versicherungsentscheidungen
- Strafverfolgung oder Zugang zu Bildung/Sozialleistungen

(b) Kundenpflicht zur Prüfung: Der Kunde ist verpflichtet, vor Einsatz der Lösung zu prüfen, ob der beabsichtigte Anwendungsfall unter Hochrisiko fällt. Olympos unterstützt bei dieser Bewertung durch Bereitstellung technischer Informationen.

(c) Erweiterte Anforderungen bei Hochrisiko-KI:

- Risikomanagementsystem
- Datenqualität und Data Governance
- Erweiterte technische Dokumentation
- Aufzeichnungspflichten (Logging)
- Transparenz gegenüber Nutzern
- Menschliche Aufsicht
- Robustheit und Cybersicherheit

Diese erweiterten Anforderungen werden im Einzelvertrag geregelt. Olympos informiert den Kunden vor Vertragsschluss über die zusätzlichen Compliance-Maßnahmen und damit verbundene Kosten.

(d) Voice AI: Voice AI-Lösungen können als Hochrisiko eingestuft werden, wenn sie zur Echtzeit-Identifikation oder Authentifizierung eingesetzt werden. Bei reiner Anrufannahme und Information (ohne Identifikation) liegt kein Hochrisiko-System vor.

(7) Kunden-Verantwortung

Der Kunde stellt sicher, dass:

(a) Menschliche Aufsicht: Kritische Entscheidungen nicht ausschließlich der KI überlassen werden

(b) Transparenz gegenüber Endnutzern: Endnutzer (z.B. Anrufer bei Voice AI) über den KI-Einsatz informiert werden

(c) Beschwerdemöglichkeiten: Endnutzer sich bei Problemen beschweren können

(d) Opt-Out-Möglichkeit: Bei kundeninteraktiver KI (z.B. Voice AI) die Möglichkeit besteht, auf einen Menschen zu wechseln

(8) Haftung und Compliance

(a) Olympos-Verantwortung: Olympos ist verantwortlich für die AI-Act-Konformität der von Olympos entwickelten KI-Komponenten.

(b) Kunden-Verantwortung: Der Kunde ist verantwortlich für die rechtskonforme Nutzung der KI-Systeme in seinem spezifischen Anwendungsbereich.

(c) Drittanbieter: Für Drittanbieter-KI (z.B. OpenAI, Anthropic) gelten deren Compliance-Zusagen. Olympos unterstützt den Kunden bei der Bewertung der Drittanbieter-Konformität.

§ 17 GEHEIMHALTUNG

(1) Vertrauliche Informationen

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng geheim zu halten und nur zur Erfüllung des Vertragszwecks zu verwenden. Als vertraulich gelten insbesondere:

(a) Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse

(b) Technische Unterlagen, Know-how, Source Code

(c) Kundendaten und personenbezogene Daten

(d) Preisgestaltung und Konditionen

(e) Strategien und Geschäftspläne

(2) Ausnahmen

Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:

(a) Öffentlich bekannt sind oder werden (ohne Verschulden des Empfängers)

(b) Dem Empfänger bereits vor Bekanntgabe rechtmäßig bekannt waren

(c) Von Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungsverpflichtung erhalten wurden

(d) Vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden

(e) Aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen (mit vorheriger Information des anderen Teils)

(3) Weitergabe an Dritte

Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei. Ausgenommen sind:

(a) Mitarbeiter, die zur Vertragserfüllung benötigt werden (unter Geheimhaltungsverpflichtung)

(b) Beauftragte Subunternehmer und Auftragsverarbeiter (unter Geheimhaltungsverpflichtung)

(c) Rechts- und Steuerberater (unter Berufsgeheimnis)

(4) Dauer

Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht während der Vertragslaufzeit und endet 5 Jahre nach Vertragsende. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG gilt die Geheimhaltungspflicht zeitlich unbegrenzt.

(5) Rückgabe & Löschung

Nach Vertragsende oder auf Anforderung sind alle vertraulichen Unterlagen (in Papier- oder digitaler Form) zurückzugeben oder zu löschen und die Löschung auf Verlangen zu bestätigen. Ausgenommen sind Unterlagen, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen.

(6) Vertragsstrafe

Bei schuldhafter Verletzung der Geheimhaltungspflicht kann die jeweils andere Partei eine angemessene Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe im Einzelfall festzusetzen ist. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt unberührt.

§ 18 AGB-ÄNDERUNGEN

(1) Änderungsberechtigung

Olympos ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden per E-Mail oder über das Kundenportal bekannt gegeben.

(2) Widerspruchsrecht

(a) Widerspruchsfrist: Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe widersprechen.

(b) Widerspruchsform: Der Widerspruch muss schriftlich (E-Mail ausreichend) an info@olympos.ai erfolgen.

(c) Zustimmungsfiktion: Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der 4-Wochen-Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Folge wird der Kunde bei der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.

(3) Kündigungsrecht bei Widerspruch

Widerspricht der Kunde AGB-Änderungen, ist Olympos berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen.

(4) Wesentliche Änderungen & Zustimmungsfiktion-Ausschluss

Bei folgenden wesentlichen Änderungen ist die Zustimmungsfiktion nach Abs. (2) (c) ausgeschlossen und eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden erforderlich:

(a) Änderungen der Hauptleistungspflichten:

- Reduzierung des Leistungsumfangs (z.B. Wegfall von Support-Kanälen)
- Änderung der Service-Level (z.B. längere Reaktionszeiten)
- Wegfall wesentlicher Funktionen

(b) Neue Kosten oder Zahlungspflichten:

- Einführung neuer Gebühren (außer Preisanpassungen nach § 8 (6))
- Änderung der Zahlungsmodalitäten (z.B. Vorauszahlung statt Rechnung)
- Setup-Gebühren für zuvor kostenlose Leistungen

(c) Fundamentale Änderungen bei Haftung oder Gewährleistung:

- Reduzierung der Haftungshöchstgrenzen
- Verkürzung der Gewährleistungsfristen
- Ausweitung von Haftungsausschlüssen

(d) Datenschutz-relevante Änderungen:

- Neue Drittanbieter mit Zugriff auf Kundendaten
- Änderung des Datenverarbeitungszwecks
- Übermittlung in neue Drittländer

In diesen Fällen muss der Kunde aktiv zustimmen (z.B. durch Klick auf "Akzeptieren" im Kundenportal oder schriftliche Bestätigung). Ohne Zustimmung bleiben die bisherigen AGB gültig.

(5) Laufende Verträge

Für bereits laufende Verträge gelten geänderte AGB erst nach Ablauf der in Abs. (2) genannten Fristen.

§ 19 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. E-Mail-Kommunikation ist als Schriftform ausreichend, sofern die E-Mail von einer autorisierten Person versendet wird.

(2) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

(3) Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts.

(4) Gerichtsstand

(a) Ausschließlicher Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Sigmaringen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(b) Andere Gerichtsstände: Olympos ist auch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(5) Abtretung

Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Olympos an Dritte abzutreten.

(6) Aufrechnung & Zurückbehaltung

Siehe § 8 (4).

(7) Vertragsübernahme bei Unternehmensverkauf

(a) Olympos-Seite: Bei Verkauf, Verschmelzung oder Umstrukturierung von Olympos gehen alle Rechte und Pflichten auf den Rechtsnachfolger über. Der Kunde wird hierüber informiert.

(b) Kunden-Seite: Bei Unternehmensverkauf des Kunden gehen die Verträge auf den Erwerber über, sofern dieser die Vertragsübernahme akzeptiert.

(8) Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung vertraglicher Pflichten, wenn diese auf höherer Gewalt beruht (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Pandemien, Stromausfälle, Cyberangriffe, behördliche Anordnungen). Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich und bemüht sich um Schadensbegrenzung.

(9) Kontaktdaten

Olympos GbR
Manuel Stöckler & Christian Häusler
Schloßsteige 16
72516 Scheer
Telefon: 07572 / 486 86 46
E-Mail: info@olympos.ai
Web: www.olympos.ai
USt-ID gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE453428322

(10) Links zu weiteren Informationen

  • Datenschutzerklärung: www.olympos.ai/datenschutz
  • Impressum: www.olympos.ai/impressum
  • Muster-AVV: Download

Stand dieser AGB: Dezember 2025